In Deutschland ist jede Ladestation ab 3,6kW online oder mit einem Formular beim zuständigen Stromnetzbetreiber anzumelden, bevor sie in Betrieb geht. Dadurch kann der Netzbetreiber leichter abschätzen, wie viel Strom er in einem örtlichen Verteilnetz bereitstellen muss und Vorkehrungen gegen eine Überlastung treffen.
Bis 12kW Ladeleistung (wie bei der ABSINA Wallbox) musst du den Netzbetreiber lediglich informieren, an welchem Ort du die Ladestation verwendest. Anschließend kannst du dein Fahrzeug sofort laden.
Hat die Ladebox hingegen eine Leistung von mehr als 12kW, musst du nach der Anmeldung auf die Genehmigung des deutschen Stromnetzbetreibers warten. Dieser prüft, ob Stromleitungen und Absicherungen am angemeldeten Ort zum Betrieb der Ladestation ausreichend dimensioniert sind.
Bist du dir nicht sicher, frage im Vorfeld einen Elektrofachmann. Einige Netzbetreiber verlangen sogar, dass ein Elektriker die Anmeldeunterlagen für die Ladestation einreicht oder zumindest unterzeichnet.
Sobald die Zustimmung des Netzbetreibers eintrifft, hast du vier Monat Zeit, um die Ladebox erstmals in Betrieb zu nehmen. Erhältst du keine Genehmigung, teilt dir der Netzbetreiber mit, welche Veränderungen auf eigene Kosten am Hausanschluss vorzunehmen sind, damit du die Ladestation dennoch verwenden darfst.
In Österreich sind stationäre Ladestationen durch einen Elektriker anzumelden. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern eine Meldepflicht für Wallboxen, z.B. aufgrund baurechtlicher Vorschriften. Informiere dich daher bei den zuständigen Behörden.